1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung für sämtliche Rechtsbeziehungen (Angebote, Vertragsverhandlungen, Auftragsbestätigungen und Vertragsabschlüsse sowie Vertragserfüllungen etc.) zwischen Sihltop AG einerseits und dem Besteller andererseits, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschliesslich zu unseren AGB, die der Besteller mit dem Erhalt unserer Auftragsbestätigung, spätestens mit Annahme der bestellten Ware, anerkennt. Abweichende AGB (oder dergleichen) des Bestellers gelten nur, soweit sie von uns schriftlich und explizit angenommen worden sind.
2. Aufträge & Angebote
Für die Gültigkeit aller Aufträge ist zwingend eine schriftliche Bestätigung durch Sihltop AG erforderlich. Wir sind nicht verpflichtet, die bestellte Ware sofort zu bestellen oder vor dem Auslieferungstermin im Inland bereitzuhalten. Telefonisch oder schriftlich abgegebene Offerten sind, ohne anderslautende schriftliche Abmachung, nur bei sofortiger Zusage und bei Abnahme der angefragten Menge gültig. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Für importierte Ware bleiben Preisänderungen vorbehalten.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich, wenn nichts anderes angegeben wird, netto in Schweizer Franken, exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zölle, Gebührenabgaben, Transportkosten, Versicherungsprämien, Hafenabgaben oder andere ähnliche Kosten sowie Erhöhungen der geltenden Arbeitslöhne, Werkstoffe usw., Währungsänderungen und dergleichen, die nach Abgabe eines Angebotes oder nach Abschluss eines Abkommens hinzukommen und die angebotene oder verkaufte Ware verteuern, sind vom Käufer zu bezahlen. Die Festlegung von Kleinmengen-Zuschlägen sowie die Verrechnung eines Auftragskostenanteils und die Aufhebung von Rabatten bei Kleinfakturen bleiben vorbehalten.
4. Zahlungsbedingungen
Der Preis ist innert 30 Tage nach Rechnungsdatum, netto ohne Skonto in Schweizer Franken, zu bezahlen. Checkspesen gehen grundsätzlich zu Lasten des Käufers. Für die Verzugszinsen gelten gesetzlichen Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts.
5. Lieferzeiten
Wir werden stets das Mögliche tun, um den in Aussicht gestellten Liefertermin einzuhalten, lehnen aber alle Ansprüche auf Entschädigung für Verspätungen ab. Die Lieferzeiten stehen unter dem Vorbehalt wesentlicher unvorhergesehener Ereignisse und werden angemessen verlängert, falls Ereignisse höherer Gewalt, wie Feuer, Betriebsstörungen, Arbeitsausstand oder andere Arbeitseinstellungen (entweder bei uns oder unseren Zulieferer), oder andere ausserhalb unserer Kontrolle liegende Ereignisse eintreffen sollten. Konventionalstrafen jeglicher Art, anderweitige Folgeschäden und/oder entgangener Gewinn werden nicht erstattet.
6. Mehr- oder Mindermengen (Erzeugnisse in Sonderausführung)
Bei Bestellungen von Sonderausführungen behalten wir uns das Recht vor, bis zu 10% mehr oder weniger als die bestellte Stückzahl liefern zu können, ohne dass vom Vertrag zurückgetreten werden darf.
7. Werkzeuge und Formen
Werkzeuge und Formen bleiben Eigentum der Sihltop AG, auch wenn anteilige Kosten verrechnet werden.
8. Versand
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Schreibt der Besteller die Versandart nicht vor, so bleibt die Wahl der Beförderungsart der Sihltop AG überlassen. Eine allfällige Versicherung (Versand- und Transportversicherung) gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller. Allfällige Beanstandungen sind bei der betreffenden Transportunternehmung geltend zu machen.
9. Verpackung
Einwegverpackungen (Kisten, Kartons etc.) werden zum Selbstkostenpreis verrechnet und nicht zurückgenommen. Paletten und andere Mehrwegverpackungen bleiben Eigentum der Sihltop AG und sind nach Absprache zu retournieren, anderenfalls wird ihr Wert dem Besteller zu Selbstkosten verrechnet.
10. Beanstandungen
Die Kontrolle der Lieferungen hat durch den Besteller sofort nach Erhalt zu erfolgen. Beanstandungen sind spätestens innert acht Tagen schriftlich beim Lieferant zu melden. Nach unbenütztem Ablauf der Frist gilt die Lieferung als genehmigt.
11. Garantie und Haftung
Der Lieferant gewährleistet, dass die von ihm gelieferten Waren den vereinbarten Vorgaben entspricht. Die Haftung für Schäden aufgrund von Abweichungen der vereinbarten Vorgaben übernimmt ausschliesslich der Hersteller. Die Haftung des Lieferanten für andere allfällige Sach- und Rechtsmängel werden vollumfänglich wegbedungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, beginnend mit der Ablieferung am Erfüllungsort. Während der Gewährleistungsfrist gerügte Mängel hat der Lieferant nach seiner Wahl zu beseitigen. Dadurch entstehende Kosten sind vom Lieferanten zu tragen.
12. Höhere Gewalt
Als höhere Gewalt gelten alle von uns nicht beeinflussbaren Ereignisse und Umstände, welche auf die Vertragserfüllung einwirken. Wir sind berechtigt, Aufträge ohne Entschädigung ganz oder teilweise zu annullieren, wenn höhere Gewalt (sei es bei uns, bei unseren Lieferanten oder unterwegs) deren Erfüllung verunmöglicht.
13. Eigentums- und Urheberrechte
Alle Urheberrechte liegen bei der Sihltop AG. Bilder, Zeichnungen etc. dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung des Urhebers verwendet werden.
14. Gerichtsstand und Recht
Es gilt ausschliesslich das schweizerische Recht. Gerichtsstand ist Zug.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig oder undurchführbar sein bzw. werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder undurchführbaren Bestimmungen am nächsten kommt. Dasselbe gilt auch für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft aufweist.
16. Ergänzende Bestimmung
Sihltop kann die vorliegende AGB jederzeit ändern. Nach erfolgter Mitteilung gelten die geänderten AGB als vom Besteller genehmigt, sofern er nicht innerhalb einer Frist von 30 Kalendertagen schriftlich Widerspruch erhebt.
Hünenberg, Januar 2024